Nierenzellkarzinom


Synonyme: Nierenkrebs, Adenokarzinom der Niere


Das Nierenzellkarzinom ist die häufigste bösartige Tumorerkrankung der Niere. Es entsteht aus den Zellen des Nierengewebes und wird oft zufällig entdeckt.

Wie wird ein Nierenzellkarzinom entdeckt?

Viele Betroffene haben lange keine Beschwerden. Der Tumor fällt häufig im Rahmen einer Bildgebung auf, die aus anderen Gründen durchgeführt wird.

Welche Rolle spielt die Bildgebung?

CT und MRT zeigen typische Merkmale wie:

Die Bildgebung dient der Verdachtsdiagnose, der Stadieneinschätzung und der Therapieplanung.

Wie wird der Befund eingeordnet?

Nicht jede zystische Nierenläsion ist automatisch bösartig, im Gegenteil, die meisten Nierenzysten sind harmlos. Entscheidend für die genaue Einordnung ist die Kombination aus Bildgebung, Verlauf und klinischem Kontext.

Was bedeutet der Befund für Patientinnen und Patienten?

Wird der Verdacht bestätigt, erfolgt meist eine operative Therapie. Bei früh entdeckten Tumoren sind die Heilungschancen gut. Eine präzise radiologische Beurteilung ist entscheidend, um Über- oder Unterbehandlung zu vermeiden.

Bei verdächtigen Nierenläsionen ist eine genaue bildgebende Charakterisierung entscheidend für Therapie und Prognose. Eine unabhängige Zweitmeinung kann helfen, Befunde sicher einzuordnen.

Mehr zur radiologischen Zweitmeinung bei Nierenbefunden

Medizinisch geprüft von Dr. med. D. Schroth, Facharzt für Radiologie · Zuletzt aktualisiert am 8. Februar 2026

Unsicher bei Ihrem Befund? Holen Sie sich eine zweite, unabhängige Meinung von unseren erfahrenen Radiologinnen und Radiologen.

Radiologische Zweitmeinung in 3 Schritten online anfordern

Ablauf ansehen Zweitmeinung anfordern
  • Zweitmeinung einholen – für mehr Diagnosegenauigkeit
  • Komplexe MRT- & CT-Befunde besser verstehen – dank fachärztlicher Expertise
  • Fundierte Entscheidungshilfe bei Ihrer Behandlung
  • Mehr Sicherheit & Vertrauen durch unabhängige Zweitbewertung
  • Bewertung durch erfahrene Radiologen – spezialisiert auf Ihr Anliegen


Zurück zum Inhaltsverzeichnis